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Rente droht Erdrutsch

■ Rentenkommission schlägt niedrigere Altersgelder vor: Von 70 auf 63 Prozent

Hamburg (AP/taz) – Die Rentner der Zukunft werden offenbar weniger Geld im Portemonnaie haben: Dies meldet der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe. Danach habe sich die von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm geleitete Rentenkommission darauf verständigt, das Rentenniveau dauerhaft von derzeit rund 70 auf 63 Prozent des Nettoeinkommens zu senken.

Die von einer Mehrheit der Bonner Rentenkommission befürwortete allmähliche Absenkung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2030 soll durch die Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung bewirkt werden. Diese führt automatisch zu niedrigeren jährlichen Rentenzuwächsen.

Da die Renten gegenwärtig im Gleichklang mit den Nettoeinkommen der Arbeitnehmer steigen, würden die Beitragszahler andernfalls in zweifacher Hinsicht immer stärker belastet, hieß es: zum einen wegen der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Rentenzeit und zum andern, weil die Schere zwischen der Zahl aktiver Beitragszahler und Rentner immer weiter auseinanderklaffe. Anders als die FDP wolle die Kommissionsmehrheit nur die steigende Lebenserwartung anrechnen, die, konsequent angewendet, sogar eine Absenkung des Rentenniveaus auf 60 Prozent des Nettoeinkommens zur Folge hätte. Durch komplizierte Berechnungsformeln bleibe es aber bei den etwa 63 Prozent bis zum Jahr 2030.

Andernfalls würde nach Berechnungen der Kommission der monatliche Rentenbeitrag bis zu jenem Jahr von derzeit 20,3 auf rund 26 Prozent des Bruttoeinkommens steigen.

Von den Kommissionsplänen besonders betroffen wären die aus Krankheitsgründen vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer. Renten wegen Erwerbsunfähigkeit sollten künftig so berechnet werden, als ob der Arbeitnehmer mit 60 Jahren den vorzeitigen Ruhestand gewählt hätte. Das hat Abschläge von über 18 Prozent zur Folge, berichtet der Spiegel.

Das Münchner Nachrichtenmagazin Focus meldet unter Berufung auf Mitglieder der Bonner Steuerreformkommission, bei Policen von Lebensversicherungen, die als monatliche Renten ausgezahlt werden, sollten künftig 30 Prozent als sogenannter Ertragsanteil steuerpflichtig sein.

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