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Renovierungsverpflichtung nicht bindend

Eine allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung beim Auszug zur Renovierung verpflichtet sein soll, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. In dem konkreten Fall wurde weder der Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden habe, noch eine Ausnahme für Mietverhältnisse mit kurzer Vertragsdauer gemacht. dpa

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