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Religiöse Diskriminierung kann Asylgrund sein

■ Bundesverfassungsgericht hebt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Asylbewerber aus Pakistan auf

Karlsruhe (ap) - Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylanspruch von Ausländern aufgehoben, die in ihrer Heimat aus religiösen Gründen verfolgt werden. Nach einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung ist religiöse Diskriminierung bei der Entscheidung über Asylanträge dann als politische Verfolgung zu bewerten, wenn staatliche Verbots– und Strafnormen „in den von der Menschenwürde geforderten Mindestbestand der Religionsfreiheit eingreifen“. Mit der Entscheidung hoben die Karlsruher Richter Urteile auf, nach denen Anhängern der Ahmadiyya–Glaubensbewegung aus Pakistan die Anerkennung als politische Flüchtlinge versagt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein–Westfalen hatten die Ablehnung der Asylanträge durch die Behörden bestätigt, weil den Bewerbern in ihrem Heimatland keine politische Verfolgung drohe. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte dagegen, es bestünden vielmehr Anhaltspunkte, daß die Strafbestimmungen auch die Religionsausübung der Ahmadis im privaten und nachbarschaftlichen Bereich erfaßten. Dies müsse von den Verwaltungsgerichten zunächst näher aufgeklärt werden. Grundsätzlich stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Staat zwar bestimmte religiöse Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit untersagen dürfe. Er dürfe aber nicht mit Strafen in den internen Bereich der Glaubensgemeinschaft eingreifen.

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