in kürze SEKTENMITGLIED : Rektorin versetzt
Eine Schulleiterin darf wegen Mitgliedschaft in einer Sekte versetzt werden, so das OVerwG Koblenz. Ein reibungsloser Schulbetrieb sei unter ihrer Leitung nicht gewährleistet, hieß es. Dies gelte, obwohl sich die Lehrerin bemüht habe, ihre Aktivitäten in der Sekte „Zentrum des Lichts“ von den schulischen Aufgaben zu trennen. (ap)