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Reich heiraten!

■ Oder wo Studierende mit Kind sonst noch Geld herbekommen

„Warum studieren Sie überhaupt?“ Mit dieser Frage werden häufig studierende Mütter belästigt, vorzugsweise von Männern, berichtet die 34jährige Kulturwissenschaftsstudentin Gesa Mietzner. Sie ist alleinerziehende Mutter einer vierjährigen Tochter und Autorin der jetzt vorgestellten Broschüre „Studieren mit Kind(ern) in Bremen“. Die Broschüre informiert über die finanziellen Leistungen, die StudentInnen mit Kind(ern) zustehen, wo sie zu beantragen sind und wie man sich durch den Behördenwust durchkämpfen kann.

Abgesehen vom BAFöG sind StudentInnen nach wie vor von allen sozialen Leistungen ausgeschlossen. Wie regelt also eine studierende Mutter ihren „Finanzhaushalt“? Auf Sozialhilfe jedenfalls hat sie keinen Anspruch, dafür aber das Kind: Die Sozialhilfe setzt sich aus dem Regelsatz für Kinder (von Alleinerziehenden) bis sechs Jahren (287 Mark), der Hälfte der Miete und Nebenkosten, Bekleidungspauschale, Weihnachtsbeihilfe und evtl. Mehrbedarfszuschlag (z.B. für AllergikerInnen) zusammen. Hiervon werden allerdings, wenn bereits in Anspruch genommen, Unterhalt und Kindergeld abgezogen.

Für Schwangere gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die der ledigen Schwangeren ab der 12. Schwangerschaftswoche zusteht. Diese Hilfe macht 20 Prozent des geltenden Sozialhilfesatzes aus. Weitere Sonderleistungen können für Schangerschaftsbekleidung (250 Mark), sowie für die während des Krankenhausaufenthaltes notwendigen Utensilien beantragt werden.

Dann ist das Kind da, und es kriegt Röteln. „Röteln, Scharlach, Gehirnerschütterung, das reicht, um 'raus zu sein“, schildert Gesa Mietzner die möglichen Gründe für ein Urlaubssemester. Das BAFöG wird dann erstmal gestrichen. Nun hat die Mutter Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Pausieren kann eine BAFöG beziehende Mutter jedoch höchstens vier Semester – allerdings nicht, wann sie will. Ein Semester Unterbrechung steht ihr zu für die Schwangerschaft, eins für die Erziehung bis zum dritten Lebensjahr, eins für die Erziehung im vierten Lebensjahr und ein Semester für die Erziehung im fünften Lebensjahr.

Auch Fragen über Kinderbetreuung, Wiedereinstieg ins Studium, Fernstudium und Psychosoziale Hilfen beantwortet die Broschüre, die von der Zentralen Kommission für Frauenfragen und der Zentralen Studienberatung herausgegeben worden ist. Erhältlich ist sie kostenlos bei der Zentralen Studienberatung, Tel.: 218-2527 und bei der Zentralen Kommission für Frauenfragen, Tel.: 218-2418. jup

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