■ Propaganda: Reger Handel straffrei
Berlin (dpa) – Das Verbreiten von Propagandafilmen aus der Nazizeit ist nicht strafbar. Das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtete gestern über einen regen Handel mit NS-Propagandafilmen. Die zuständige Nürnberger Staatsanwaltschaft lehne ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung verfassungswidrigen Propagandamaterials ab.
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