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Regelanfrage wird abgeschafft

■ BeamtenanwärterInnen werden nicht mehr durchleuchtet

Heute ist ein Tag, an dem ein alter Bremer Zopf abgeschnitten wird. Heute wird der Senat die Abschaffung der Regelanfrage für BeamtenanwärterInnen beschließen. Damit fällt eines der wichtigsten Instrumente der Berufsverbotepraxis. Und das auf Initiative des Innenressorts, wie gestern ein Sprecher von Innensenator Borttscheller meinte.

In den vergangenen Jahren hatte es ohnehin nur die Regelanfrage bei BewerberInnen für den Polizei- oder Justizdienst, das Richteramt oder die Staatsanwaltschaft gegeben. Da hatte die Senatskommission für das Personalwesen beim Innensenator, soll heißen: beim Verfassungsschutz, nachgefragt, ob die BewerberIn wohl verfassungstreu genug wäre. Das soll nun entfallen.

Dabei hatte gerade die CDU-Bürgerschaftsfraktion mit ihrem innenpolitischen Sprecher Ralf Borttscheller in ihrer Oppositionsrolle der letzten Legislaturperiode noch die verschärfte Anwendung des Erlasses gefordert, diesmal gegen Rechtsextremisten. Mit dieser Idee waren sie allerdings an der Ampel-Mehrheit gescheitert.

Beschlossen worden war eine Überprüfung der Praxis. Die hat nun ergeben, daß die letzten zehn Jahre Regelanfrage keinerlei Erkenntnisse erbracht haben

. J.G.

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