: Rechtstipps von der Autowerkstatt
Künftig sollen nicht nur Anwälte juristisch beraten dürfen – sondern auch Handwerker, Hausverwalter oder Banken
FREIBURG taz ■ Das Anwaltsmonopol bei der Rechtsberatung wird leicht gelockert. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries vor, der heute im Bundeskabinett beschlossen wird. Das Gesetz soll Mitte nächsten Jahres in Kraft treten.
Wenn ein Jurastudent oder ein pensionierter Richter seine Freunde oder Verwandte beriet, war das bisher illegal. Künftig aber können die Juristen unentgeltlich helfen, ohne sich strafbar zu machen. Allerdings spielte das Verbot schon bislang in der Praxis kaum eine Rolle.
Auch die unentgeltliche Rechtsberatung von Vereinen und karitativen Einrichtungen wird künftig zulässig. Flüchtlingshelfer und KDV-Berater müssen nicht mehr mit Abmahnungen und Strafanzeigen rechnen.
Die Berater sollen nach der Neuregelung allerdings unter Anleitung einer Person stehen, die beide juristische Staatsexamen bestanden hat.
Auch nichtjuristische Berufsgruppen profitieren von der Reform. Banken, Hausverwalter und Handwerker dürfen künftig Rechtsrat erteilen, wenn es sich nur um eine „Nebenleistung“ ihrer Haupttätigkeit handelt. „Die Kfz-Werkstatt darf dem Kunden nun auch erklären, wie die Schadensregulierung mit der Versicherung läuft“, erklärt Justizministerin Zypries, „künftig ist das erlaubt, bisher war es zumindest zweifelhaft.“
Größere Reformschritte, die die Anwälte befürchtet hatten, blieben aus. Diplomjuristen von der Fachhochschule dürfen auch in Zukunft nicht selbstständig Rechtsberatung anbieten. Außerdem dürfen Rechtsschutzversicherungen ihre Kunden auch weiterhin nicht mit eigenen Angestellten beraten. Dierk Mattik vom Deutschen Anwaltverein begrüßte das: „Nur Rechtsanwälte beraten die Mandanten qualifiziert, unabhängig und im Interesse der Mandanten.“
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz löst das alte Rechtsberatungsgesetz ab, das 1935 von den Nazis eingeführt worden war. Es schrieb vor, dass sich Bürger im Wesentlichen nur von zugelassenen Rechtsanwälten juristisch beraten lassen dürfen. Damit sollte den mit Berufsverbot belegten jüdischen und regimekritischen Anwälten jede juristische Tätigkeit unmöglich gemacht werden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Gesetz als eine Art Verbraucherschutzgesetz bestehen. In anderen EU-Staaten hingegen können die Bürger ihre juristischen Ratgeber schon lange frei wählen. CHRISTIAN RATH