Rechtsstreit um Sonnenenergie: Marburg kämpft um Solardächer
Die Stadt Marburg will eine solare Baupflicht einführen: Bauherren sollen nur noch Sonnenkollektoren installieren dürfen. Die Satzung wurde jetzt wegen Rechtsfehlern aufgehoben.
MARBURG taz Die Marburger Solarsatzung ist gescheitert - aber nur vorerst. Zwar wurde die solare Baupflicht vom Regierungspräsidium in Gießen am Dienstag wegen rechtlicher Mängel aufgehoben, doch nun erhält die Stadt Unterstützung aus Wiesbaden. Die hessische SPD-Fraktion will einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung in den Landtag einbringen. Sie soll der Solarsatzung eine eindeutige rechtliche Grundlage bieten und noch dieses Jahr in den Landtag eingebracht werden. Anfang 2009 sei mit einer Verabschiedung zu rechnen, sagte Thomas Spies, Landtagsabgeordneter des Landkreises Marburg Biedenkopf, der taz.
Gleichzeitig will die Stadt Marburg gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Bereits Ende September hat das Stadtparlament den Magistrat dazu ermächtigt. Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) verfügte bereits am Dienstag die Klage.
Die im Juni verabschiedete Satzung verpflichtete Bauherren zur Installation einer solathermischen Anlage bei Neubauten, größeren Anbauten und Dachsanierungen sowie beim Austausch der Heizungsanlage. Rechtlich stützte sie sich auf Paragraf 81 der Hessischen Bauordnung. Die erlaubt Gemeinden, eine bestimmte Heizungsart vorschreiben, wenn diese der Vermeidung von Umweltbelastungen dient. Mit der Satzung betrat die Stadt rechtliches Neuland und stieß von Anfang an auf den Widerstand des CDU-geführten Regierungspräsidiums. Das erklärte die Satzung am Dienstag für rechtswidrig: Die Stadt überschreite ihren kommunalen Rechtsrahmen und widerspreche zudem städtischen Regelungen zum Denkmalschutz.
Fast zeitgleich zur Bekanntgabe der Beanstandung gab das noch CDU-geführte hessische Wirtschaftsministerium eine Pressemitteilung heraus, in der es die Absetzung der "Solarzwangsverordnung" begrüßte. "Das könnte böse Zungen vermuten lassen, dass es sich um eine politische Entscheidung handelt", so Oberbürgermeister Vaupel. Das RP bestreitet das. Ausschließlich rechtliche Aspekte hätten zur Beanstandung geführt.
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