: Rechtsschutz für reuemütige Schützen
Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft 13.August will reuemütigen Todesschützen an der deutsch-deutschen Grenze rechtlichen Schutz gewähren. Wenn nur einer der etwa 500 betroffenen Soldaten sich „aus aufrichtiger Reue“ stelle, solle er juristischen Beistand erhalten, hieß es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft. Die meisten Schützen hätten von dem Geheimerlaß Gebrauch gemacht, ihren Namen zu wechseln und aus der Armee auszutreten. An der deutsch -deutschen Grenze seien 191 Menschen erschossen und über 300 schwer verletzt worden.
MAUER II
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