piwik no script img

Rechtsschutz für Springerstiefel

Leipzig (AP) – Ein Jugendlicher aus Leipzig darf trotz eines Verbots der Stadt vorerst in der Öffentlichkeit weiter Springerstiefel, Messer, Baseballschläger und Eisenketten tragen. Das Leipziger Verwaltungsgericht gab gestern in einem bisher einmaligen Verfahren dem Antrag des Jugendlichen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Verbot statt. Er sei damit bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung nicht an das ihm auferlegte Verbot gebunden, teilte das Gericht mit.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen