piwik no script img

■ FußballRechtsprechung

Die DFB-Funktionäre hatten das Wort. Was dabei herauskam? Der Nicht-Aufstieg für den 1. FC Union Berlin, der vermutliche Aufstieg in die zweite Bundesliga für Tennis Borussia Berlin und der Verbleib in derselben für den VfL Wolfsburg. Der Ligaausschuß versagte Union Berlin die Lizenz aufgrund einer gefälschten Bankbürgschaft. Präsident Kalweit will beim DFB-Präsidium Beschwerde einlegen. Gleiches hat der VfL Wolfsburg bereits getan. Und Recht bekommen. Der Zweitligist sei doch „wirtschaftlich leistungsfähig“, beschieden die DFB-Oberen den Wolfsburgern. Damit revidierten sie ein Urteil des Ligaausschusses vom 22. Juni. Dieser hatte seinerzeit die Lizenz verweigert, weil angeblich noch rund eine halbe Million Mark Werbeeinnahmen fehlten. Leidtragender des neuerlichen Urteilsspruches ist die SpVgg Unterhaching, die sich für acht Tage in der zweiten Liga wähnte. Aber auch die Münchner wollen vors Fußballgericht ziehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen