: Rechts-Tipps
Finanzielle Ansprüche an Schuldner aus vergangenen Jahren können am Jahresende verloren gehen, wenn der Gläubiger nichts zur Hemmung der Verjährungsfrist unternimmt. Darauf verweist die Hamburger Sozialbehörde. Neben einer Klage vor Gericht oder einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann der Gläubiger den Verlust der Ansprüche auch dadurch vermeiden, dass er ein außergerichtliches Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) einleitet. Dies verursacht in der Regel geringere Kosten als eine Klage und ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich.
GEZ-Gebühren ab 2006 zurückfordern können eingetragene Lebenspartnerschaften. Dies gilt für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die fürs Autoradio extra Rundfunkgebühren zahlen, obwohl ihre LebenspartnerIn schon für die Geräte zu Hause bezahlt. Für die in 2006 gezahlten Gebühren ist Eile geboten, da die Rückforderungsansprüche aus dem Jahre 2006 mit dem 31. 12. 2009 verjähren. Zu viel gezahlte Rundfunkgebühren müssen ab Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückerstattet werden – maximal für drei Jahre plus laufendes Kalenderjahr. Mehrere Vertragsklauseln der Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) sind nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg unwirksam. Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschied das Gericht, dass mehrere Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind. Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern.