in kürze PERSONENSCHUTZ : Rechtlose Nachbarn
Bewohner eines Mehrfamilienhauses müssen die Einschränkungen in Kauf nehmen, die mit dem Personenschutz eines ihrer Mitbewohner verbunden sind. Das OVerwG Koblenz wies die Klage einer Bewohnerin ab, die die damit verbundenen Beeinträchtigungen als unzumutbaren Eingriff in ihre Grundrechte bezeichnet hatte. (ap)