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Archiv-Artikel

Recht und Zockerei

Im März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das staatliche Monopol auf Lotterien nur haltbar ist, wenn es der Suchtprävention dient. Im Oktober wurde deshalb in Absprache aller Ministerpräsidenten der Entwurf zum neuen „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ vorgelegt, laut dem Veranstalter Glücksspiele ausschließlich anbieten dürfen, um „das Entstehen von Spiel- und Wettsucht zu verhindern“: Ein faktisches Berufsverbot für gewerbliche Anbieter. EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCrevey hat ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. taz