: „Recht und Gesetz“: Ökonomie vor Ökologie –betr.: „Denkpause im Streit um Garzweiler“, taz vom 6. 10. 98
Guter Wille allein reicht nicht! Zu Beginn der Koalitionsverhandlungen in Bonn führt die SPD in NRW der Öffentlichkeit demonstrativ vor Augen, daß Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) keinerlei Macht und Einfluß besitzt.
Das Landesoberbergamt erteilt die wasserrechtliche Genehmigung zur Absenkung des Grundwassers im zukünftigen Braunkohleabbaugebiet, obwohl die Umweltministerin Einspruch erhoben hat. Frau Höhn ist dagegen, weil es offene Fragen im Hinblick auf den Schutz der Feuchtgebiete, bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Kippenversauerung gibt. Doch das Landesoberbergamt hält die bisher durchgeführten Prüfungen für ausreichend.
Da drängt sich die Frage auf, wieso kann das Landesoberbergamt schwerwiegende Bedenken der Umweltministerin so mißachten? Die Antwort liegt wie immer, wenn es um zerstörende Eingriffe in den Naturhaushalt geht, im sogenannten „Recht und Gesetz“. Danach dürfen schädigende Auswirkungen eines Vorhabens – wie zum Beispiel des Braunkohletagebaus – die Behörden nicht daran hindern, Genehmigungen zu erteilen. Wenn naturgeschützte Feuchtgebiete sterben, Kippen versauern, dann muß das eben die Allgemeinheit tragen. Wirtschaftswachstum ist aufgrund der herrschenden Rechtsauffassung immer als vorrangig anzusehen. Ob in Düsseldorf oder Bonn, wenn die Grünen sich dieser verhängnisvollen Rechtsauffassung nicht widersetzen, werden sie mit ihrer Politik Schiffbruch erleiden. Claudia Baitinger, BUND-Vorstand, Dorsten
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