■ Telegramm: Recht auf Jobs in ganz Europa
Luxemburg (AFP) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Belgien, Luxemburg und Griechenland wegen des Beschäftigungverbots von Ausländern in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes verurteilt. Der EuGH verwies auf Artikel 48 des Römisches Vertrags, in dem Beschäftigten in der Europäischen Union das Recht auf Freizügigkeit garantiert wird. Nur Sektoren in öffentlichen Verwaltungen, welche die grundsätzlichen Interessen eines Staates wie etwa die Sicherheit berühren, könnten Ausländern verwehrt werden.
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