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■ Urteil/ArbeitRecht auf Betreuung

Kassel (dpa) – Bei mangelnder Beratung des Arbeitsamtes haben Erwerbsunfähige möglicherweise Anspruch auf rückwirkende Rentenzahlungen. Beim Versuch des beruflichen Wiedereinstiegs hätten die Arbeitsämter besondere Betreuungspflichten, entschied das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall habe es das Arbeitsamt versäumt, einen Mann, der fünf Jahre lang vergeblich Arbeit gesucht hatte, auf die Möglichkeit des Antrags auf Rente oder auf eine medizinische Rehabilitation hinzuweisen.(Az.: 13 RJ 65/95)

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