: Razzia-Kritik
Bei der Razzia in der Asylbewerber-Unterkunft Am Alten Zollweg am 5. Januar sind alle 42 Zimmer von der Polizei betreten worden. Alle Zimmer fallen jedoch uneingeschränkt unter den Schutz des Grundgesetz-Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung). Der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr kritisiert, es müßten also „Hinweise vorgelegen haben, daß in allen 42 Wohnungen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt wurden. Diese Vorstellung ist mehr als abenteuerlich.“
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