piwik no script img

Razzia-Kritik

Bei der Razzia in der Asylbewerber-Unterkunft Am Alten Zollweg am 5. Januar sind alle 42 Zimmer von der Polizei betreten worden. Alle Zimmer fallen jedoch uneingeschränkt unter den Schutz des Grundgesetz-Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung). Der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr kritisiert, es müßten also „Hinweise vorgelegen haben, daß in allen 42 Wohnungen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt wurden. Diese Vorstellung ist mehr als abenteuerlich.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen