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Raus

Im sogenannten Lotto-Mord-Prozeß vor dem Hamburger Landgericht hat der Verteidiger gestern einen Befangenheitsantrag gestellt. Er argumentierte, der Vorsitzende Richter sei abzulehnen, da er nicht die Einzelheiten des Tatgeschehens aufklären wolle und Druck auf die Verteidigung ausübe. In den bisherigen neun Verhandlungstagen sei nur einem Bruchteil der Beweismittel nachgegangen worden, sagte der Verteidiger. Sein 27jähriger Mandant soll zusammen mit einem unbekannten Mittäter am 10. Dezember 1996 einen 54 Jahre alten Geschäftsmann in dessen Lottoladen am Mundsburger Damm erstochen haben.

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