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Rathaus-Verbot für Journalisten illegal

Leer (dpa) – Die Stadt Leer muss ein Rathaus-Verbot gegen einen Journalisten aufheben. Das hat das Landgericht Aurich entschieden. Bürgermeister Günther Boekhoff (SPD) hatte das Hausverbot am 19. Dezember verhängt. Zugleich ordnete er eine Informationssperre gegen den Journalisten an mit der Begründung, der Journalist habe über die Kommunalpolitk einseitig, negativ und falsch berichtet und falsch kommentiert.

Der Journalist und sein Arbeitgeber, die Verlagsgruppe Generalanzeiger in Rhauderfehn (Kreis Leer), hatte mit Hinweis auf Pressefreiheit und Landespressegesetz die einstweilige Verfügung gegen den Bürgermeister beim Landgericht beantragt.

(Az 2 O 12/2001, 5 B 16/01)

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