piwik no script img

Rat für Kindergärtnerinnen

■ In Arnstadt wird es keine Massentlassungen wegen ungenügender Ausbildung geben/ Senglaub sichert das 300 Kindergärtnerinnen zu

Arnstadt. Im Kreis Arnstadt soll es keine Massenentlassungen von Kindergärtnerinnen wegen ungenügender Ausbildung oder geringer Auslastung geben. Das sagte Landrat Dr. Lutz-Rainer Senglaub bei einem Treffen mit 300 Kindergärtnerinnen des Kreises zu. Die Schließung von Einrichtungen und die Kündigungen von Erzieherinnen zur Jahresmitte hatte in Arnstadt wie anderswo für Aufregung und Unruhe unter Pädagogen, Kindern und Eltern gesorgt. Die meisten der Kindergärtnerinnen hatten gerichtliche Schritte gegen die Kündigung unternommen. Deshalb hatte sich der Noch-Dienstherr mit den Betroffenen zusammengesetzt, um Unklarheiten und Vorbehalte aus der Welt zu schaffen. Viele wehren sich über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), als Erzieherin beschäftigt zu werden, zumal es diese ohne vorherige Kündigung nicht gibt. Landrat Dr. Senglaub wies jedoch daraufhin, daß ab 1. Juli nun mal die Städte und Gemeinden für die Kindereinrichtungen zuständig sind. Nach seiner Auffassung ist ABM „nicht der Idealweg, aber zumindestens eine Möglichkeit zur Finanzierung“ der Kindergärtnerinnen. Dieser Weg sei keine „böse Falle“ für die Frauen, sondern ein sicherer Arbeitsplatz für zunächst zwei Jahre und ein bedenkenswertes Angebot. Auch in den neuen Arbeitsverträgen der Kindergärtnerinnen sollen die Dienstjahre festgeschrieben werden, was für die Altersversorgung bedeutungsvoll ist. Für diejenigen, die arbeitslos werden und keine Tätigkeit in einem Kindergarten aufnehmen können, liegt ein Sozialplan vor, der allerdings noch nicht unterschrieben ist. Dabei wurden Erfahrungen des Kreises aus dem Gesundheitswesen, auch dem betrieblichen, und den Kinderkrippen berücksichtigt. Der Grundgedanke besteht darin, nach Lebensalter und Berufszugehörigkeit eine gestaffelte Zeit — bis höchstens achtzehn Monate — die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Nettoverdienst zu zahlen sowie Urlaubs- und Weihnachtsregelungen zu berücksichtigen. Die Lösung einzelner Härtefälle, so der Landrat, müsse erfolgen, „ein Arbeitsloser weniger“. adn

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen