Rassismus-Vorwurf gegen Bremer Behörde: Verweigerte Geburtsurkunden
Schwarze Bremer Mütter werfen dem Standesamt vor, ihnen pauschal zu unterstellen, verheiratet zu sein und deshalb Vaterschaften nicht anzuerkennen.
Und das ist fatal: Denn nach deutschem Recht ist derjenige Vater eines Kindes, der mit der Mutter verheiratet ist. So würden Vaterschaftsanerkennungen deutscher Männer, die nicht die Ehemänner sind, oft nicht dafür ausreichen, dass ein Baby eine Geburtsurkunde bekommt. Das sei nicht nur strukturell rassistisch, in der Praxis seien Kind und Mutter darum auch von Umverteilung oder sogar Abschiebung bedroht, sagt Anna Schroeder, Sprecherin des Bündnisses.
Denn das Migrationsamt weigere sich, ohne Geburtsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes festzustellen und damit auch der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, so der Vorwurf des Bündnisses. Die Frauen fordern, dass dafür die Vaterschaftserkennung ausreiche.
Die Demonstrierenden sind laut, viele – rund 100 Menschen stehen im Schneematsch vor der Bremer Innenbehörde –, und sie sind wütend. „Papers for all babies“ und „Enough is enough“ steht auf ihren Plakaten. „Wenn ein Mann sagt, er ist der Vater“, ruft eine Rednerin, „haben Sie kein Recht, das anzuzweifeln.“
Anna Schroeder, Together we are Bremen
Seit dem letzten Protest im September hätte sich die Situation für viele Schwarze Frauen nicht verändert. Ein Gespräch von Together we are Bremen, dem Flüchtlingsrat und dem Standesamt hätte viele Fragen offen gelassen, sagt Schroeder. Deswegen und weil sich die Behörde irgendwann nicht mehr gemeldet habe, protestieren sie erneut.
Sie wollen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) persönlich sprechen. Doch der sei gerade in Terminen und habe darum keine Zeit, lässt seine Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler ausrichten. Gemeinsam mit der Leiterin des Standesamts, Petra Konzok, kommt sie vor die Tür, um mit den Demonstrant*innen zu reden. „Wir sind gesprächsbereit“, betont sie. Noch im Februar könne man sich gemeinsam hinsetzen. Heute allerdings nicht, alle Räume seien belegt.
„Wir wollen Taten, nicht reden“, schreien die Frauen den beiden entgegen, „Wir leiden!“ und „Unsere Situation hat sich nicht verbessert“. Mit „Shame on you“-Rufen werden die Behördernvertreterinnen verabschiedet.
Together we are Bremen fühlt sich mit der Forderung, dass das Migrationsamt sich mit einer Vaterschaftsanerkennung zufrieden geben müsse, von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen von Oktober bestätigt. Eine Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit hatte sich gegen eine Umverteilung aus Bremen gewehrt – und Recht bekommen.
Denn sie habe ein deutsches Baby, sagt ihr Anwalt Anatol Anuschewski. Die Vaterschaft, und damit auch die Staatsangehörigkeit des Kindes, „ergibt sich relativ schlank aus der Vaterschaftsanerkennung, und diese lag damals schon vor“. Die Ausländerbehörde habe aber auf die Geburtsurkunde bestanden und deswegen an den Plänen festgehalten, sie gemäß des Aufenthaltsgesetzes umzuverteilen.
Unberechtigtes Misstrauen
Das Gericht erkennt in seinem Beschluss an, dass die Frau schon im Anhörungsverfahren vor der Verteilung „die Vaterschaft des deutschen Staatsangehörigen“ nachgewiesen habe. Und das ist relevant für den Sachverhalt. Eine Geburtsurkunde beweist laut Urteil dagegen nur die Geburt im Inland, sie hat nichts mit den rechtlichen Eigenschaften des Kindes zu tun.
Das Gericht attestiert den Behörden wegen der Vaterschaftsanerkennung bei gleichzeitiger Verweigerung der Geburtsurkunde zudem „prozessual widersprüchliches Verhalten“. Letztlich stellt es in seinem Beschluss fest, dass nicht einmal die Zweifel der Behörde daran, dass die Mutter unverheiratet ist, berechtigt waren.
Das Kind hat inzwischen einen deutschen Pass. Aber die Behörde habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, nun muss das Oberverwaltungsgericht Bremen entscheiden. Anuschewski geht davon aus, dass die Behörden aber „mit wehenden Fahnen untergehen“ werden.
Die Mutter aus diesem Gerichtsverfahren ist nicht die einzige von Anuschewskis Mandantinnen, die sich mit dem Standesamt um Geburtsurkunden streitet. „Das Standesamt prüft immer irrsinnig aufwendig“, sagt er. Sofern es Hinweise gebe, dass etwas nicht stimmt, sei dies auch legitim. Es gebe schließlich den gesetzlichen Auftrag an das Standesamt, genau hinzugucken. „Aber das Standesamt macht eine Pauschalunterstellung“, sagt Anuschewski.
Auch Anna Schroeder wirft dem Standesamt vor, auch ohne individuellen Verdacht zu prüfen. „Wir sprechen jetzt schon teilweise von Racial Profiling: Es reicht die Tatsache, dass Frauen Schwarz sind oder aus bestimmten Ländern kommen.“ Die Frauen forderten daher neben einer veränderten Handhabung beim Migrationsamt auch, dass das Standesamt künftig ihre Angaben und Dokumente als Ausgangspunkt nehmen.
Rassismus sei kein Problem
Die Frage an Behördensprecherin Gerdts-Schiffler, ob es strukturellen Rassismus im Standsamt gebe, wird weiterhin mit Nein beantwortet. Alle Mitarbeiter*innen würden „fortlaufend in interkultureller Kommunikation geschult“. Das Misstrauen des Standesamts gelte in jedem Fall den Urkunden, denn: „Aktuell gibt es weltweit 30 Länder, deren Urkundenwesen als sehr unsicher gilt.“ Dazu gehörten auch Nigeria und Ghana, so Gerdts-Schiffler.
Die Standesämter seien vom Auswärtigen Amt verpflichtet, die Urkunden zur inhaltlichen Prüfung an die Auslandsvertretungen in den Ländern zu geben. Das koste zwischen 300 und 500 Euro und könne auch bis zu einem halben Jahr dauern. „Die Hautfarbe ist dabei“, sagt Gerdts-Schiffler, „von absolut keinem Interesse.“
Die Fragen, die nach dem Gespräch nach der letzten Demo vom Flüchtlingsrat aufkamen, habe man zudem „umfangreich beantwortet“. Außerdem habe man das Standesamt personell verstärkt und nachgearbeitet, inzwischen hätten alle Kinder, die älter als sechs Monate sind, eine Urkunde.
„Das ist aber nicht das Problem“, sagt Schroeder. Denn entscheidend sei, dass in der Urkunde auch der Vater steht – und dies sei oft nicht der Fall.
Für die Innenbehörde gilt auch weiterhin: „Soll das Migrationsamt über die Aufenthaltserlaubnis der Mutter entscheiden, ist die Geburtsurkunde von zentraler Bedeutung.“ Die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit reiche nicht, erklärt Gerdts-Schiffler. Das Migrationsamt sei auf die Angaben in der Geburtsurkunde angewiesen, weil es die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selbst prüfe.
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