: Rasender Radler
Völlig falsch hat ein Fußgänger das Tempo eines nahenden Mountainbikers eingeschätzt, als er einen Radweg überqueren wollte. Bei ihrem Zusammenstoß trugen die beiden zwar nur leichte Verletzungen davon, die Polizei nimmt den Unfall aber zum Anlaß, auf die StVo hinzuweisen: Auch ein Radfahrer dürfe nur so schnell fahren, daß er „sein Fahrzeug ständig beherrscht“. taz
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