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Archiv-Artikel

in kürze BEI GLATTEISUNFALL Radler gehen leer aus

Bei einem Sturz auf einem glatten Gehweg hat ein Radfahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, so ein Pressesprecher gestern. Die Streupflicht der Kommunen gelte nicht gegenüber Radfahrern (Az.: 6 U 150/02). (dpa)