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■ ÖKO-TIPSRadler + Steuern

Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, können gegenüber dem Finanzamt über die Kilometerpauschale hinaus weitere Kosten geltend machen. Das kann dazu führen, daß sie sogar mehr Geld pro Kilometer absetzen können als ihre motorisierten Kollegen. Zwar beträgt die Kilometerpauschale für das Auto 70 Pfennige, fürs Fahrrad hingegen nur 14 Pfennig. Aber für die motorisierten Werktätigen sind mit der Pauschale alle Aufwendungen abgegolten, selbst der Nachweis höherer Kosten bringt keine Steuerersparnis.

Pedalritter können hingegen anstelle der 14-Pfennig-Pauschale die tatsächlich angefallenen Aufwendungen geltend machen. Dazu zählen der Anschaffungspreis des Rades, meist auf fünf Jahre abzuschreiben, Inspektionskosten, Reparaturen und Versicherungen. Allerdings muß man alle Belege sammeln. Sinnvoll ist auch ein Kilometerzähler am Rad, um dem Finanzamt den auf den Arbeitsweg anfallenden Anteil plausibel zu machen.

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