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■ Am RandeRadio muß Mitschnitt herausrücken

Karlsruhe (AP) – Der Freiburger Privatsender Radio Dreyeckland muß Sendemitschnitte an die baden-württembergische Aufsichtsbehörde herausgeben. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine entsprechende Beschwerde des Senders, der 1996 zur Teilnahme an einer verbotenen Kurdendemo aufgerufen haben soll.

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