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Radbügel ade

■ Jüngstes OVG-Urteil sorgt für Verwirrung

Das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu privat finanzierten Fahrradstellplätzen kann möglicherweise weitreichende Folgen haben. Wie berichtet, ist die Regelung, diese Bügel von privater Hand bezahlen zu lassen, rechtswidrig. Zudem dürfen sie laut Straßenverkehrsordnung nur dann auf Straßen installiert werden, wenn die Verkehrssicherheit dies gebietet. Dies kann jetzt dazu führen, daß bisher entstandene Kosten für Fahrradstellplätze von der Stadt zurückerstattet werden müssen.

Gängige Praxis in den vergangenen Jahren waren Verträge zwischen der Stadt und den privaten Kostenträgern. Da diese ebenfalls vom OVG in dem Urteil zu Fahradständern moniert worden sind, könnte daraus ein Rückabwicklungsanspruch resultieren, wenn die Bügel den Auflagen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Der Verein StadtAuto, der sich in der Vergangenheit unter ökologischen Gesichtspunkten mehrfach an der Finanzierung solcher Radparkplätze beteiligt hatte, will darüber jetzt zunächst mit der Stadt diskutieren. Fest geplant ist zudem ein Treffen der betroffenen Antragsteller und Initiativen am 1. Februar im Bürgerhaus Weserterrassen. Eine Alternative für sie wären zum Beispiel Schenkungen. Der Nachteil: Es gibt keine Garantie mehr darüber, wo die Fahrradbügel aufgestellt werden. Darüber würde dann alleine die Stadt entscheiden.

Die bloße Existenz der bisher installierten Fahrradstellplätze ist von dem OVG-Entscheid dagegen wohl nicht betroffen. Laut Gerichtskreisen gilt für diese Orte im Prinzip eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Danach besteht kaum eine Chance, gegen die Stellplätze vorzugehen. Jeti

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