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Rabatt für Jungk bei Blockadeprozeß

Schwäbisch–Gmünd (taz) - Der Zukunftsforscher Robert Jungk ist vom Schwäbisch–Gmünder Amtsgericht wegen einer Blockade in Mutlangen zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Mark verurteilt worden. Richter Alfred Herzel lieferte dabei einen anschaulichen Beweis, daß vor dem Gesetz zwar alle gleich - manche aber etwas gleicher sind. Zusammen mit Jungk hatten sich in dem Prozeß noch zwei weitere Angeklagte zu verantworten: der Student Rupert Martin und der Friedensforscher Michael Kortländer. Zusammen mit anderen hatten die drei in der Nacht vom 31.8. auf den 1.9.85 die Zufahrt zum Pershing–II–Depot in Mutlangen blockiert. Während Richter Herzel bei den beiden Unbekannten die in Gmünd üblichen 20 Tagessätze verhängte, kam er bei Prof. Jungk nur auf zehn Tagessätze. Die unterschiedliche Behandlung der Angeklagten begründete Richter Herzel damit, daß bei dem Zukunftsforscher die „Hemmschwelle“ für Blockaden niedriger liege, da er aus persönlicher Anschauung Hiroshima und den Zweiten Weltkrieg erlebt habe. Nachdem bisher rund 2.000mal gleichlautend mit 20 Tagessätzen verurteilt worden ist, spricht Amtsrichter Wolfgang Krummhard seit Anfang des Jahres regelmäßig alle Mutlanger Blockierer frei. Richter Herzel führt nun die Unterscheidung nach der Person der Angeklagten ein, ein Novum in der bisherigen Mutlanger Rechtsprechung. Werner Jany

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