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RZ-Klageschrift im Prozess verlesen

BERLIN taz ■ Acht Wochen nach Beginn des Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) schaffte es die Bundesanwaltschaft (BAW) gestern, vor dem Berliner Kammergericht ihre Anklageschrift zu verlesen. Die BAW wirft den fünf Beschuldigten Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ vor. Zudem hätten sie sich mehrerer Sprengstoffvergehen schuldig gemacht. Sie sollen sich in den 80ern an Anschlägen gegen die „imperialistische Flüchtlingspolitik“ beteiligt haben. Das Hauptverfahren war Anfang April unterbrochen worden, um den im Frankfurter Opec-Prozess freigesprochenen Rudolf Schindler mit in das Berliner Verfahren einzubeziehen. Nun muss sich Schindler als Mitglied der Berliner RZ verantworten. Er soll unter anderem auf Harald Hollenberg, damals Leiter der Berliner Ausländerpolizei, sowie auf Günther Korbmacher, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, geschossen haben. Einziger Zeuge ist Tarek Mousli. Das frühere RZ-Mitglied sei jedoch von BKA und BAW in eine „schier auswegslose Situation gebracht worden“, um dann als Kronzeuge auszusagen, erklärte der Angeklagte Harald Glöde gestern. VOG

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