: RTL plus muß senden
■ Kanal 4 erwirkte einstweilige Verfügung
Das Kölner Landgericht verdonnerte RTL plus am Mittwoch dazu, am kommenden Samstag pünktlich um 14 Uhr 25 drei Beiträge des regionalen Anbieters Kanal 4 zu senden. Nachdem der Kölner Privatsender den linkslastigen Kanal 4 am 17.Februar kurzerhand aus dem vertraglich vereinbarten Programmfenster geschmissen hat, müssen sich die Macher von Kanal 4 jeden Sendeblock per einstweiliger Verfügung erkämpfen. Ob der Erfolg vom Mittwoch den kleinen Regionalanbieter allerdings gegen Übergriffe seitens des „großen“ feit, bleibt abzuwarten. Laut Kanal 4 wurden schon des öfteren ohne Rücksprache einzelne Sequenzen aus Beiträgen herausgeschnitten. Am 11.März dieses Jahres erklärte RTL plus die Verschiebung der Sendezeit (00.40 statt 15.15 Uhr) mit „programmtechnischen Gründen“ (siehe taz vom 13.3.) Dabei argumentierte RTL mit der „rundfunkrechtlichen Verantwortung für alle Programmteile“. Ganz rausschmeißen kann RTL plus seine „Untermieter“ (dazu gehören auch „DCTP“ von Alexander Kluge und „Spiegel-TV“) nach der Einschätzung von Kanal 4 nicht. Denn bei der Vergabe der Sendelizenz machte die NRW-Landesanstalt für Rundfunk (LfR) in Düsseldorf dem Privatsender eindeutig die Auflage, andere Anbieter am Programm zu beteiligen. Ärgerlich auch für die anderen Landesmedienanstalten, denen die LfR-Lizenzpraktiken nicht in den Kram passen. Sie hätten die Regionalteile lieber aus dem bundesweiten Programm draußen, das geht aber aus technischen Gründen nicht. Für Samstag jedenfalls hat Kanal 4 vorgesorgt: in „Kanal 4 vor Ort“ bringt er der frisch aus der Taufe gehobenen Industrie -Gewerkschaft Medien, die sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, Tarifverträge auch in den Privatsendern durchzusetzen, ein Geburtstagsständchen. Und um zu gewährleisten, daß dieses auch beim Geburtstagskind ankommt, wird die Sendung vorab um 14 Uhr im Hamburger Kongreßzentrum gezeigt. Von RTL plus war zum Gerichtsbeschluß bisher keine Stellungnahme zu bekommen.
Ming
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