: RBB gewinnt gegen NPD
GERICHT Verwaltungsgericht: Werbefilm ist Volksverhetzung. VVN klagt gegen NPD-Plakate
Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden und damit dem Sender recht gegeben. Der Werbefilm erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zu Recht vom Sender abgelehnt worden, so das Gericht.
Die Werbung der rechtsextremen Partei zur Abgeordnetenhauswahl wird zudem wohl die Gerichte beschäftigen. Eine zweite Organisation stellte bei der Polizei Strafanzeige gegen NPD-Wahlplakate. Die Werbung mit dem Slogan „Gas geben“ sei „eine Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und Treblinka“, erklärte die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) am Donnerstag. Am Vortag hatte bereits die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. (dpa/epd)