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Qualifikation statt Dienstalter

Im öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins soll künftig bei Beförderungen die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber mehr als ihre Dienstzeit oder ihr Lebensalter zählen. Dies sieht der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes vor, den die Landesregierung am Dienstag in Kiel beschloß.

Durch diese und andere Veränderungen soll das neue Gesetz, das die geltenden Frauen-Förderrichtlinien ablöst, „das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst stärken“, sagte Frauenministerin Gisela Böhrk (SPD). Mit dem Vorrang der Qualifikation will die Landesregierung die besondere Benachteiligung vieler Frauen im öffentlichen Dienst auf Grund von Schwangerschaft und Erziehungszeiten ausgleichen.

Wegen der allgemeinen Bedeutung für die Beförderung sollen mit dem Erlaß des Gleichstellungsgesetzes auch die Beförderungsrichtlinien des Landes geändert werden. Neben dem Landesdienst gilt das Gleichstellungsgesetz auch für Unternehmen und Einrichtungen, in denen das Dienstrecht des Landes angewendet wird. Dazu gehören zum Beispiel Sparkassen, Landesbank und Kammern von Industrie, Handel und Handwerk.

Frauenministerin Böhrk begründete das Gesetz mit der „fehlenden Gleichberechtigung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst“. Leitende Positionen würden immer noch überwiegend von Männern besetzt. Darum müßten die Einstieg- und Aufstiegschancen von Frauen verbessert werden. So sollen in Zukunft bei gleicher Qualifikation Frauen bei Bewerbungen bevorzugt werden, sofern der Frauenanteil unterdurchschnittlich ist. Insgesamt 45 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein sind Frauen. lno

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