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Punkte für Skater

Inline-Skater werden wie alle anderen Verkehrssünder in der Kartei des Flensburger Kraftfahrtbundesamtes (KBA) registriert, wenn sie Vorschriften übertreten. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung ist es egal, in welcher Funktion ein Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsgefährdung begeht, sagte KBA-Pressesprecher Günter Pütz gestern. Erhält ein Inline-Skater wegen eines Vergehens ein Bußgeld von mehr als 80 Mark, wird er in die Verkehrssünderkartei eingetragen. Hat er einen Führerschein, kommen die entsprechenden Punkte hinzu. Das sei sinnvoll, weil das Register dazu diene, Mehrfachtäter zu erkennen und bei entsprechender Punktezahl den Führerschein zu entziehen, erläuterte Pütz. Ob unter den 6,6 Millionen Eintragungen schon Inline-Skater sind, konnte er nicht sagen.

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