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Punk darf leben

Das Lied „Deutschland muss sterben“ der Hamburger Punkrockgruppe „Slime“ ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Kunst. Es handele sich „erkennbar um eine plakative, drastische Kritik mit satirischem Einschlag an gesellschaftlichen und politischen Zuständen in Deutschland“. Dies sei durch die Freiheit der Kunst erlaubt, urteilte das Gericht gestern und hob damit einen gegenteiligen Beschluss des Berliner Kammergerichts auf. In dem Song heißt es: „Wo Faschisten und Multis das Land regiern, wo Leben und Umwelt keinen interessiern, wo alle Menschen ihr Recht verliern, da kann eigentlich nur noch eins passiern: Deutschland muss sterben, damit wir leben können. ..“. Die Richter erinnerten an Heinrich Heines Gedicht „Die schlesischen Weber“ von 1844, in dem es heißt: „Deutschland, wir weben dein Leichentuch“ und „Ein Fluch dem falschen Vaterlande, wo nur gedeihen Schmach und Schande“. (AZ: 1 BvR 581/00). dpa

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