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Prozeßeröffnung gegen den zum RAF-Mitglied ernannten Deilke

Hamburg (taz) — Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann gestern in Hamburg vor dem Staatsschutzsenat des hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) der Prozeß gegen den Bielefelder Holger Deilke. Die Bundeswanwaltschaft wirft dem 30jährigen „Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion, RAF“ (Paragraph 129a StgB) sowie einige Bagatelldelikte vor.

Der erste Prozeßtag war vollends Verfahrensfragen gewidmet. Deilkes VerteidigerInnen Johannes Pausch und Ute Brandt hatten die Ausssetzung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Zur Begründung führten die JuristInnen aus, die Verteidigung und Deilke hätten nur zwölf Wochen Zeit zur Vorbereitung des Verfahrens gehabt. Zudem sei die Vertretung immer wieder durch das Anhalten von Verteidigerpost behindert worden.

Deilke müsse ferner unverzüglich aus der Haft entlassen werden, weil „kein dringender Tatverdacht“ bestehe. Deilke habe niemals der Rote Armee Fraktion angehört, was im übrigen auch von der RAF selbst bestätigt worden sei.

Deilke war zusammen mit Ute Hladki am 7. Dezember 1989 in einer konspirativen Wohnung in Tönning bei Husum (Schleswig-Holstein) festgenommen worden. Deilke und Hladki, die sich beide zum „revolutionären Widerstand“ zählen, waren in die Illegalität abgetaucht, um sich einer Verurteilung nach Paragraph 129a StGB wegen „Werbung für die RAF“ zu entziehen. Das Verfahren war gegen sie angestrengt worden, weil sie 1985 bei der Durchführung einer Veranstaltung zur Zusammenlegung der politischen Gefangenen in Detmold mitgewirkt hatten. In dem Parallelverfahren wurde Christoph von Hören damals wegen seiner Beteiligung zu 18 Monaten Knast ohne Bewährung verurteilt. Kai von Appen

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