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Prozeß

In Lübeck hat gestern ein Prozeß gegen drei Jugendliche begonnen, die im Zusammenhang mit dem Brand in der Lübecker St. Vicelinkirche im Mai 1997 Hakenkreuze an die Kirche gesprüht haben sollen. Sie müssen sich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen diverser Diebstähle verantworten. Das Verfahren findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt, weil die Angeklagten zur Tatzeit erst zwischen 15 und 18 Jahre alt waren. Gemeinsam mit einem 20jährigen Gärtnerlehrling sollen sie Hakenkreuze an die Kirche gesprüht haben. Der 20jährige war im Oktober wegen Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einen Schuppen neben der Kirche angezündet und dadurch den Kirchenbrand verursacht.

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