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Archiv-Artikel

Prozess im Fall Jakob findet statt

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Trotz der Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei hat das Landgericht die Anklage im Mord- und Entführungsfall Jakob von Metzler zugelassen. Der Prozess vor der 22. Strafkammer soll am 9. April beginnen, teilte das Gericht gestern mit. Angeklagt wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs ist der 27 Jahre alte Jurastudent Magnus G., dem die Polizei am 1. Oktober 2002 Gewalt angedroht hatte, um das Versteck Jakobs zu erfahren. G. hat in späteren Vernehmungen das Verbrechen an dem elf Jahre alten Bankierssohn gestanden. Das Vorgehen auf Befehl des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner hatte eine bundesweite Folterdebatte ausgelöst. Die Richter der 22. Strafkammer hätten die Einstellung des Verfahrens wegen eines absoluten Verfahrenshindernisses erörtert, aber verworfen, sagte Gerichtssprecher Klaus Wiens.