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Prozeß gegen NS–Ärzte vertagt

Frankfurt (taz) - Der Prozeß gegen die beiden NS–Ärzte Bunke und Ullrich, denen vorgeworfen wird, während des Faschismus in psychiatrischen Anstalten Tausende Patienten umgebracht zu haben, kommt nicht von der Stelle. Der Beginn der Plädoyers der beiden Oberstaatsanwälte Eckert und Schmidt wurde gestern vom Vorsitzenden der 22. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts auf den 26. November verschoben. die beiden Angeklagten hatten mit dem Hinweis auf ihre angegriffene Gesundheit die Vertagung verlangt. Zuvor hatten ihre Verteidiger darauf bestanden, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten. Sie erklärten dazu, daß auch ohne das Zutun der Angeklagten in den Anstalten überdurchschnittlich viel gestorben worden sei, weil die Ernährungslage schlecht gewesen sei. Es sei den Ärzten nicht vorzuwerfen, daß sie die „nackten und mageren“ Patienten möglicherweise für schwer geistesgestört gehalten hätten. Der Angeklagte Dr. Ullrich, dem , wie seinem Mitangeklagten, pro Prozeßtag nur zwei Stunden Verhandlungsdauer zuzumuten sind, fühlte sich so unwohl, daß er erklärte: „Ich möchte heute keinen Staatsanwalt mehr reden hören.“

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