: Prozeß II
Eine 40 Jahre alte Krankenschwester ist gestern vom Hamburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 90 Mark verurteilt worden. Sie hatte im September 1995 im Hafenkrankenhaus einem 57jährigen Patienten aus Verärgerung eine Porzellanzuckerdose zweimal auf den Kopf geschlagen.
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