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Pro 7: Kein Anschluß unter dieser Stadt

■ Gericht: Zu wenig Eigenproduktionen

RTL plus darf auch weiterhin sein Programmm über eine terrestrische Frequenz in Bremen ausstrahlen. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in der Hansestadt.

Die Entscheidung erging in einem Eilverfahren, das die Münchner Fernsehgesellschaft Pro 7 angestrengt hatte. Der Münchner Privatsender war bei der Vergabe einer ganztägig nutzbaren Frequenz nicht berücksichtigt worden, und muß sich jetzt weiter mit der stundenweisen Nutzung einer anderen Frequenz zufrieden geben.

Wie das OVG in seinem Beschluß ausführt, erfüllt Pro 7 nicht die Voraussetzungen für eine Zuteilung von Sendefrequenzen, weil sein Programm nicht den im Landesmediengesetz geforderten „angemessenen Anteil von Eigen- oder Auftragsproduktionen“ ausweist.

Solche Produktionen machten zur Zeit der Lizenzvergabe im November 1990 weniger als 10 Prozent des Programms von Pro 7 aus. Ein derartiger Anteil liegt nach Auffasung des OVG weit unter dem angemessenen Anteil. Wie hoch der Anteil sein muß, um angemessen zu sein, brauchte das Gericht nicht abschließend zu entscheiden. Das Gericht neigt jedoch dazu, den Anteil in einer Größenordnung von 25 bis 33 Prozenz des Programms anzusiedeln.

Die Lizenzvergabe an RTL plus für den terrestrischen Kanal 36 ist auf zwei Jahre befristet. Das von Pro 7 angestrebte Hauptverfahren ist in der ersten Instanz weiter vor dem Bremer Verwaltungsgericht anhängig. Ob es bis zum Ablauf der zwei Jahre zu einer abschließenden Entscheidung kommt, ist ungewiß. Anfang November 1990 wurde der Kanal offiziell für den Kölner Privatsender RTL plus freigegeben. taz

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