■ Berliner Telegramm: Privater Wachschutz unter Kontrolle
Der Senat hat gestern beschlossen, private Sicherheitsdienste einer regelmäßigeren Kontrolle zu unterziehen. Allerdings sollen nur die Betreiber von Wachschutzfirmen alle zwei Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies von den Angestellten zu verlangen, „wäre ein zu großer bürokratischer Aufwand“, wie Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern sagte. taz
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