: Private sollen besser wirtschaften
Verkauf und Rückmietung städtischer Immobilien: Hamburg wäre nicht das erste Land, das dafür seine Haushaltsordnung ändert. SPD erkennt verdeckte Kreditaufnahme
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält es für vernünftig, dass die Stadt ihre Immobilien verkauft und viele davon anschließend mietet (taz von gestern). „Dagegen ist nichts einzuwenden“, sagte Gertrud Erdmann vom BdSt. Im Gegenteil: Dieses Modell werde dazu führen, dass die Gebäude effizienter genutzt werden und die Stadt weniger für die Unterbringung ihrer Dienststellen ausgeben müsse. Wie das Beispiel anderer Bundesländer zeigt, muss dafür aber wohl das Haushaltsrecht geändert werden.
Problematisch ist dagegen, dass sich die Finanzbehörde das Geld von der städtischen Immobiliengesellschaft VHG (Verwaltung Hamburgische Gebäude) hat auszahlen lassen, bevor diese die Gebäude verkauft hat. Der SPD-Haushaltsexperte Walter Zuckerer hält das für eine verdeckte Kreditaufnahme.
Der Senat hatte noch unter SPD-Führung im großen Stil Immobilien an die städtischen Gesellschaften VHG, Sprinkenhof AG (SpriAG) und Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung (HaGG) verkauft: Behörden, Gewerbehöfe, Parkhäuser, Kulturzentren, Sporthallen. Um kaufen zu können, erhielt die VHG einen Kredit von rund 670 Millionen Euro von der Stadt. Anschließend mietete der Senat die Gebäude „zu marktüblichen Konditionen“ von der VHG.
Der jetzige Senat hat sich entschlossen, diese Gebäude an private Investoren zu verkaufen und dafür das „Projekt Immobilienmobilisierung“ (Primo) ins Leben gerufen. Von ursprünglich 245 Gebäuden der drei Gesellschaften wurden rund 180 für den Verkauf ausgewählt. Im Vorgriff auf die zu erwartenden Erlöse forderte Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) von der VHG 410 Millionen Euro des zuvor gewährten Kredits zurück. Für diese Summe musste sich die VHG anstelle der Stadt verschulden. Nur durch diesen Trick habe Peiner die Nettokreditaufnahme des Haushalts 2004 unter das Niveau der Nettoinvestitionsausgaben drücken und somit einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen können, kritisiert Zuckerer.
„Mit den Erlösen aus Primo können die Schulden zurückgeführt werden“, sagt Peiners Sprecher Simon Menzel. Das Geld würde wie versprochen dazu verwendet, die Neuverschuldung um 50 Millionen Euro im Jahr zu verringern. Zugleich müsse die Stadt kein Geld mehr für die Sanierung der Gebäude vorhalten und könne flexibler agieren, etwa wenn sich die Behördenstruktur im Zuge der Verwaltungsreform ändere.
Den Paragraphen 63 der Landeshaushaltsordnung hätten bereits Schleswig-Holstein und Hessen durch Ausnahmen entschärft, sagt Menzel. Danach darf Vermögen nur verkauft werden, wenn es „zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt“ wird. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben sei es gleichgültig, wo eine Behörde sitze, findet der BdSt. „Bei vielen Behörden“, findet Erdmann, „ist gar nicht einzusehen, dass die in der Innenstadt residieren.“ Gernot Knödler