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Presseschau

■ Zum Ende des Barbie–Prozesses in Lyon

Die Verurteilung des „Schlächters von Lyon, Klaus Barbie, zu lebenslänglicher Haft war in vielen Zeitungen Gegenstand von Kommentaren und Leitartikeln. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt Thankmar von Münchhausen: „Daß das Verfahren tatsächlich eröffnet worden ist, ... und daß es unbeirrt seinen Verlauf nahm, das war die erste Überraschung. Ein Prozeß wegen ungewöhnlicher, für unverjährbar erklärter Straftaten vor einem gewöhnlichen Schwurgericht. (...) Die Enthüllungen Barbies über die Restitance sind ausgeblieben. Sollte Klaus Barbie in Jahresfrist abermals vor Gericht stehen, (...) dann würde die Öffentlichkeit dem Ereignis voraussichtlich gelassener entgegenblicken. Der böse Zauber ist gebrochen“. Rhein–Zeitung (Koblenz): „War das nun alles nötig? Die Franzosen schrieben eigens Gesetze um, damit sie Klaus Barbie, den Schlächter von Lyon, vor Gericht stellen konnten. Seine Verbrechen wären nach normalem französischem Recht längst verjährt. Hätte mans nicht dabei belassen sollen, mehr als 40 Jahre danach? Rechtfertigt die Tatsache, daß man einen inzwischen 73jährigen drittrangigen Nazichargen schließlich lebenslang hinter Gitter brachte, den gigantischen Aufwand? Jawohl, das Tribunal machte Sinn. Wer Barbies Folteropfer gehört, sich bemüht hat, ihre Leiden nachzuvollziehen, dessen Zweifel werden leiser.“ Neue Presse (Hannover): „Ein bitterer Sieg: Denn die Verurteilung Barbies macht die Schrecken des Nazi–Terrors nicht ungeschehen. Spät sind die Taten des „Schlaechters von Lyon“ gesühnt worden.

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