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■ Am RandePressefreiheit gilt auch für Werkszeitungen

Karlsruhe (AP) – Das Grundrecht der Pressefreiheit gilt auch für Werkszeitungen. In einer gestern verkündeten Entscheidung erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Werkszeitungen dürften selbständig entscheiden, ob Beiträge anonym oder unter Nennung des Autors veröffentlicht werden sollten.

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