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Archiv-Artikel

Praxisgebühr: 40 Euro für Beamte

BERLIN afp ■ Die Praxisgebühr für Beamte soll pauschal von 20 auf 40 Euro im Jahr angehoben werden. Er rechne damit, dass die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten könne, sagte ein Sprecher des Innenministeriums gestern. Diese Regelung solle dann auch für pensionierte Beamte mit niedrigem Einkommen gelten, die bisher von Zuzahlungen befreit sind. Er wies damit auch einen Bericht zurück, wonach Innenminister Schily (SPD) tausende pensionierter Beamter von der Praxisgebühr und weiteren Zuzahlungen der Gesundheitsreform befreien wolle. Bild hatte gestern unter Berufung auf die neuen Beihilferichtlinien berichtet, alle Beamten, die nur die Mindestversorgung von 1.266 Euro im Monat (Ost: 1.128 Euro) erhalten, sollten keine Zuzahlungen leisten müssen. Von der Ausnahme profitierten vor allem frühpensionierte Beamte, die noch keine Pensionsansprüche aufbauen konnten. Im Gegensatz zu diesen Beamten müssten bei den gesetzlich Versicherten selbst Sozialhilfeempfänger und Kleinrentner mit viel niedrigeren Einkommen Zuzahlungen leisten.