: Positive Diskriminierung
betr.: „Ein Kampf um zwanzig Punkte“ („Affirmative action“ vor Gericht), taz vom 16. 6. 03
Die US-Verfassung verlangt von den Hochschulen „Vielfalt“. Hiervon können wir in Deutschland nur träumen. Die Zahl der so genannten „Arbeiterkinder“ ist an den Unis hierzulande seit Jahren rückläufig, aber statt eine „positive Diskriminierung“ einzuführen, wird mit der Etablierung von Studiengebühren, der Schließung von Gesamthochschulen, dem Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Studentenwerke, dem Elite-Gefasel … dafür gesorgt, dass die Zahl der „Arbeiterkinder“ an den Unis beschleunigt abnimmt.
An der Münsteraner Uni wird nun erstmals eine Vollversammlung von studierenden „Arbeiterkindern“ und „Migrantenkindern“ stattfinden, auf der wir gemeinsam überlegen, wie sich „affirmative action“ in Deutschland umsetzen ließe. Informationen hierzu gibt es unter www.uni-muenster.de/Studierendenschaft/AStA/hochschulpolitik/arbeiterkinder.php
ANDREAS KEMPER, Referent für Sozialpolitik, Uni Münster