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Polizeipräsident schweigt zu Vorwürfen

■ Weder Polizeipräsident noch Innensenator wollen zur Verfügung des Hamburger Landgerichts gegen den Radio-Bremen-Film „Der Fall Stradivari“etwas sagen / Antwort des Senats lückenhaft

Weder das Polizeipräsidium noch Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) sahen sich gestern in der Lage zu sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Dreharbeiten zu dem Dokumentarfilm „Der Fall Stradivari“genehmigt worden waren. Das Hamburger Landgericht hatte am 3. Juli die Ausstrahlung von Passagen des Films untersagt, in dem die Ermittlungen zum Todesfall der Bremer Geigenprofessorin Maria Grevesmühl gezeigt werden. Sie war bei einem Überfall zu Tode gestürzt. Die Anwälte des Klägers Vasile D., dem die Staatsanwälte Beihilfe vorwerfen, sahen darin Hausfriedensbruch und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Radio Bremen wies darauf hin, es handele sich keineswegs um ein Sendeverbot. Nur 90 Sekunden des 45-Minuten-Films seien beanstandet worden. Der Sender werde gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einreichen.

Der Polizeipräsident Rolf Lüken war gestern zu der Sache nicht zu sprechen. Die Pressestelle verwies auf den Innensenator. Das Innenressort wollte auf inhaltliche Fragen von Journalisten nicht eingehen und verwies auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bürgerschaft. Sie solle am Mittwoch in der Parlamentssitzung beantwortet werden.

Per „Tischvorlage“war der vertrauliche Enwurf dieser Antwort – die immerhin vom 27. Juni stammt – gestern auf den Tisch der Staatsräte geflattert. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Martin Thomas, hatte vor zehn Tagen – ehe das Hamburger Urteil gesprochen wurde – eine Stellungnahme des Innensenators verlangt. Die Antwort des Senats enthält eine bemerkenswerte Passage: „Der Sachverhalt ist grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit geeignet“, heißt es da.

Da hat offenbar das Unterbewußtsein hart zugeschlagen. Die Antworten zur Sache, die in der Bürgerschaft schriftlich verteilt werden sollen, sind nämlich recht dürftig. Klar ist nur eines: Der Polizeipräsident selbst hat die Drehgenehmigung gegeben. Er persönlich übernimmt also die Verantwortung. Zu der Geschmacklosigkeit, die blutigen Leichenteile der Geigenprofessorin Maria Grevesmühl bei ihrer Obduktion im Fernsehen zu zeigen – kein Wort. Zu der Tatsache, daß das Fernsehteam bei der Hausdurchsuchung in die Privaträume des Vasile D. eindringen durfte, der in Untersuchungshaft saß und nichts davon ahnte – kein Wort. Daß die Polizei die Sendegenehmigung dieser Bilder davon abhängig gemacht haben könnte, daß der Betroffene wenigstens nachträglich zustimmt – kein Wort.

Und wie rechtfertigt der Innensenator, daß das Fernsehteam die Verlesung von Auszügen aus dem Vorstrafenregister des Beschuldigten Rumänen B. filmen durfte? „Von der Polizei“sei der Name ja nicht genannt worden, will der Innensenator dem Landtag erklären.

Schweigen auch zur Frage des Grünen, wie der Senator den Tonband-Mitschnitt eines Kripo-Verhörs bewertet, in der der Vernehmer suggestiv behauptet: „Sie haben die Frau auf dem Gewissen“.

Der Senator will im Parlament feststellen, die Polizei dürfe bei ihren Informationen an die Medien nicht „dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen“, „Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten“und anderer Beteiligter nicht verletzen, und eine „unnötige Bloßstellung“sei „zu vermeiden“. K.W.

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