Polizeibeauftragter für Berlin: Visier hoch!

Endlich: Berlin bekommt einen Polizei- und Bürgerbeauftragten. Er soll der unabhängigste im ganzen Land sein, heißt es aus der Koalition.

Einsatzhundertschaft in voller Montur

PolizistInnen am 1. Mai in Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Berlin bekommt einen unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten. Darauf hat sich die rot-rot-grüne Regierungskoalition geeinigt. Die innenpolitischen Sprecher von SPD, Linken und Grünen bestätigten das am Mittwoch auf Nachfrage der taz. Bereits im Dezember soll ein entsprechendes Gesetz ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, ein Parlamentsbeschluss könnte im Frühjahr stehen.

Der oder die Beauftragte soll AnsprechpartnerIn für BürgerInnen und BeamtInnen sein, die Missstände anzeigen wollen bei der Polizei oder anderen staatlichen, zum Eingriff in Grundrechte befugten Behörden, etwa im Bereich Psychiatrie oder Jugend. „Dieser Polizei- und Bürgerbeauftragte wird bundesweit der unabhängigste sein“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, zur taz.

Anders als der Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz oder der Bürgerbeauftragte in Baden-Württemberg soll der Berliner Beauftragte auch während laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aktiv werden dürfen, etwa gegen einen Polizisten, der im Verdacht steht, DemonstrantInnen geschlagen zu haben. „Ersuchen an den Senator oder die Polizeipräsidentin, Befragungen von Verdächtigen und Zeugen, Stellung beziehen – all das gehört zu seinen Rechten“, so Lux.

Akteneinsicht während eines laufenden Verfahrens wird er allerdings nur nehmen können, wenn die Behördenleitung zustimmt. Bei einem Strafverfahren wäre das der Justizsenator, bei einem Disziplinarverfahren der Innensenator.

Kein Grußonkel

Der Beauftragte soll unabhängig von der Polizei agieren können und wird daher dem Parlament zugeordnet. Niklas Schrader, Innenpolitiker der Linksfraktion, sagte der taz: „In dieser Kombination aus kompletter Unabhängigkeit und Befugnissen gab es das noch nie.“ Der Polizeibeauftragte solle „kein Grußonkel sein, sondern handfest ermitteln dürfen“.

Immer wieder kommt es in Berlin zu Missständen im Polizeiapparat oder Fällen von Polizeigewalt.

Eine konkreten Personalvorschlag für den Posten gibt es noch nicht, sagte Lux. Auch über die Ausstattung, etwa die Zahl der MitarbeiterInnen, sei noch nicht gesprochen worden. Im laufenden Haushalt waren von der Koalition bereits 200.000 Euro bereitgestellt worden.

BürgerrechtlerInnen etwa von Amnesty International (pdf) fordern seit Langem die Einrichtung eines Polizeibeauftragten. Der UN-Menschenrechtsrat hat eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland mehrfach angemahnt. Immer wieder kommt es auch in Berlin zu Missständen im Polizeiapparat oder Fällen von Polizeigewalt.

So hatten sich im Oktober DemonstrantInnen gegen eine Nazi-Kundgebung in der Rigaer Straße über ein überhartes Vorgehen der PolizistInnen beschwert. Dabei wurde etwa ein Mann mit gebrochenem Bein rücksichtslos festgenommen und über den Boden geschleift. Viele Betroffene sehen von Anzeigen gegen PolizistInnen ab, aus Angst vor einer Gegenanzeige wegen Widerstands.

Langes Gezerre

Obwohl die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag von 2016 fest vereinbart ist, ging der Einigung ein langes Tauziehen voraus. Die SPD machte ihre Zustimmung von einer Verschärfung des Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) abhängig. Konkret geht es dabei um Dinge wie die Einführung der elektronischen Fußfessel für Gefährder, den finalen Rettungsschuss für die Polizei, die Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr. Wegen andauernder Terrorgefahr müssten die Befugnisse der Polizei erweitert werden, so die Begründung.

Ein Jahr steckte der Karren fest. Der Vorschlag, den unabhängigen Polizeibeauftragten nun gesondert und vor den anderen Vorhaben durchs Parlament zubringen, kam dem Vernehmen nach von der SPD-Fraktion und Innensenator Andreas Geisel (SPD).

Aber nicht nur beim Polizeibeauftragten hat sich die Koalition geeinigt. Auch beim Versammlungsgesetz und beim Abstimmungsgesetz, zwei weiteren großen innenpolitischen Baustellen soll es nach taz-Informationen einen Kompromiss geben.

Beim Abstimmungsgesetz geht es unter anderem um die Fristen im Vorfeld von Volksentscheiden, beim Versammlungsgesetz etwa um die Frage der Vermummung bei Demonstrationen. Allerdings drängt Innensenator Geisel laut Koalitionskreisen auch auf einen Kompromiss beim Asog, bei dem die Positionen vor allem von SPD und Linken noch weit auseinander liegen. So lange beim Asog keine Einigung bestehe, werde auf Druck der SPD auch der Kompromiss in den beiden anderen Feldern nicht umgesetzt, heißt es.

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Frank Zimmermann, dementierte das gegenüber der taz: „Es gibt kein Junktim, wir arbeiten die Punkte in der vorgesehenen Reihenfolge ab.“ Das Asog sei als letztes dran. Wie aus Senatskreisen verlautet, erwartet man von den Koalitionspartnern nun aber auch ein gewisses Entgegenkommen.

Dazu sagte der Grüne Lux: „Ich bin vorsichtig optimistisch, im Fall des Asog bald zu einer Einigung zu kommen, die die Bürgerrechte und Sicherheit im Blick hat.“ Auch der Linkenpolitiker Niklas Schrader gab sich in Sachen Einigung optimistisch – „Das gilt auch für das Asog.“

Aktualisierte Fassung: 27.11.19, 17.25 Uhr

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