: Polizei ist immer im Recht
Schwandorf (taz) - „Was willst denn du, du Arsch?“ Ob dieser Anruf tatsächlich einem Einsatzbeamten am WAA–Bauzaun entgegengeschleudert wurde, sollte das Schwandorfer Amtsgericht erforschen. Ein Zeuge des Polizeibeamten bestätigte unter Eid, daß die Worte im Eifer des Gefechts gebraucht wurden. Drei Zeugen des wegen Beleidigung angeklagten Mössinger WAA– Gegners beeideten das Gegenteil. Drei zu eins gegen den Beamten. Da griff der Staatsanwalt ein und ließ die drei Zeugen vom Fleck weg verhaften. Nach einer Nacht in der JVA wartet auf alle drei nun ein Meineidsverfahren. Auch die Richterin Schmidt wußte sofort, was zu tun war: Sie verurteilte den WAA–Gegner wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 DM.
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